Bundesregierung und Arbeitnehmer fordern mehr Homeoffice.
Nach einigen Malen der Aufforderung durch die Bundesregierung, insbesondere durch Bundesarbeitsminister Heil hat die Bundesregierung in der Corona-Krise aufgrund von anhaltend hohen Fallzahlen an Corona-Infizierten nun die Forderung nach mehr Homeoffice in Form einer Verordnung an die Unternehmen gerichtet.
Ein Recht auf Homeoffice gibt es demnach aber nicht. Die Umsetzung von Homeoffice in der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Unternehmen aufgefordert ihre Mitarbeiter soweit es geht ins Homeoffice zu schicken.
Ansonsten müssen die Unternehmen dafür sorgen, dass die Mitarbeiter geeignete Masken zur Verfügung gestellt bekommen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Maßgabe von 10 Quadratmetern pro Mitarbeiter ist dabei vorgegeben, ohne dass Masken im Büro getragen werden müssen.
Weniger Homeoffice in zweiter Welle
Anders als in Schulen, wo die Präsenzpflicht in vielen Bundesländern ausgesetzt ist, ist die Einstellung der Geschäftsleitungen in den Unternehmen so definiert: Präsenz ist Pflicht – ob die Mitarbeiter einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind oder nicht.
Diese Haltung von vielen Geschäftsleitungen bewog die Bundesregierung nun dazu, dass es endlich ein – wenn auch zeitlich begrenztes – aber dennoch durch eine Verordnung nun verankertes Recht der Arbeitnehmer auf Homeoffice gibt bzw. eine Verordnung für die Arbeitgeber brauchte, dass diese das Arbeiten im Homeoffice fördern bzw. genehmigen.
Schon länger forderte auch der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB von den Arbeitgebern in der Corona-Krise eine Abkehr von der Präsenzpflicht in Unternehmen, dort wo es geht Homeoffice anzubieten. Doch der DGB ging hier noch einen Schritt weiter und forderte einen Rechtsanspruch auf Homeoffice – zumindest dort, wo es machbar ist.
Diese Entscheidung dürfte man nicht den Arbeitgebern überlassen. Diese folgen schließlich nicht immer den Interessen der Mitarbeiter, sondern haben wirtschaftliche Interessen. Es müsse dennoch die Möglichkeit für einen Mitarbeiter bestehen an einem Platz im Büro zu arbeiten, wenn er dorthin möchte.
Zeigten sich die Arbeitgeber im Frühjahr 2020 sehr großzügig was Homeoffice angingt, blieb man in der zweiten Welle, die im Oktober 2020 begann, eher zurückhaltend und zitierte in den meisten Unternehmen die Mitarbeiter ins Büro. Und das trotz fehlender Notwendigkeit.
Während große Unternehmen hier vorbildlich sind, trifft dies in der zweiten – heftigeren – Corona-Welle seit Herbst 2020 eher auf die kleineren lokalen Unternehmen zu. Besonders fällt dies in der Versicherungsbranche auf. Gerade diese Unternehmen sind nun nach der Verordnung des Bundesarbeitsministers dazu aufgefordert ihre Mitarbeiter – soweit es geht – ins Homeoffice zu schicken.
Grüne fordern Bußgelder für nicht hörige Arbeitnehmer
Viele Unternehmen befürchten nun zu Recht, dass aus der Krisen-Verordnung des Bundesarbeitsministers durchaus ein dauerhafter Zwang werden könnte. Aus der Politik mehren sich nun die Stimmen, dass die Pflicht zum Homeoffice auch nach der Corona-Krise so bleiben soll.
Die Grünen verlangen zum Beispiel, dass Arbeitgeber, die sich gegen Homeoffice sträuben, Bußgelder zahlen sollen. Die Partei möchte ein Recht auf Homeoffice im Gesetz verankern. Mit den Bußgeldern solle den Arbeitgebern „Druck gemacht“ werden.
Bisher gibt es – so die Grünen – keinen Anreiz für die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Unter dem Hashtag #MachtBueroszu zeigte sich zudem in den vergangenen Tagen in den sozialen Netzwerken die Ignoranz mancher Arbeitgeber.
Wird aus der Corona-Verordnung nun vielleicht doch ein Gesetz, das die Arbeitgeber dazu verpflichtet Homeoffice – wo immer es geht – anzubieten? Die kommenden Wochen und Monate werden es zeigen.