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Kartellamt darf Digitalkonzerne schärfer überwachen

Foto Kartellamt

Die langen und mächtigen Schatten der Digitalkonzerne

Nun steht es fest, der Bundestag hat eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet, ein Gesetz für ein proaktives und digitales Wettbewerbsrecht, ein Digitalisierungsgesetz. Nach einer langen, monatelangen Diskussion im Bundestag dürfen digital tätige Unternehmen eines nicht mehr: so weitermachen wie bisher. Mit dieser Änderung wird die Missbrauchsaufsicht weiter geplant und ausgebaut, gegen die mächtigen Unternehmen im Markt.

Marktübergreifende Bedeutung auf dem Prüfstand

Das Bundeskartellamt wird künftig leichter gegen Konzerne vorgehen können, die ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen und den Markt weiter überragen. Ist das eine Ausweitung der Befugnis, gegen die marktbeherrschende Macht vorzugehen? Ja, denn es wird für die Kartellwächter einfacher, Maßnahmen zu ergreifen, um den Wettbewerb besser zu schützen.

Das Bundeskartellamt soll überwachen dürfen, wie die Plattformen dieser Unternehmen ihre eigenen Produkte präsentieren und bewerben, zum Beispiel bei der Ausgabe von Suchergebnissen, und in welchem Licht die Produkte der Wettbewerber platziert werden. Das ist ein wichtiger Punkt, dem es an Klarheit nicht mangelt. Künftig müssen die Angebote so dargestellt werden, dass der Verbraucher sich für dasjenige entscheiden kann, das für ihn die bessere Wahl ist, die bessere Auswahl darstellt.

Mit dieser Gesetzesänderung will die Bundesregierung dem missbräuchlichen Verhalten digital agierender Konzerne entgegenwirken und ein proaktives Wettbewerbsrecht schaffen. Sie will Unternehmen dort zur Rechenschaft ziehen, wo sie ihre Marktstellung ausnutzen, ihren Vorteil zum Nachteil von Wettbewerbern, Verbrauchern und Unternehmen ausspielen.

Das angepasste Gesetz sieht auch eine Beschleunigung von Kartellverfahren vor. Die Behörden können einen fairen und vor allem schnellen Wettbewerb sicherstellen.
Diese Gesetzesänderung hat für Entlastung gesorgt. Eine wesentliche Rolle wird die Tatsache spielen, zukünftig missbräuchliches Verhalten schneller zu erkennen und folglich auch schneller zu untersagen.

Ein Schritt nach vorne, gar die Geburt der sozialen digitalen Wirtschaft?

Wenn Unternehmen Hand in Hand arbeiten, gibt ihnen diese Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit. Dementsprechend können Daten geteilt werden, Plattformen werden gebaut werden. So gesehen werden viele Unternehmen abwägen müssen, ob Investitionen in neue Lösungen lohnenswert erscheinen und sind. Denn wenn ein Unternehmen neue Erkenntnisse gewinnt, wird es diese auch mit anderen Wettbewerbern teilen müssen.

Alles in allem sendet die Gesetzesnovelle ein positives Signal: Sie beseitigt Wettbewerbsbarrieren und erleichtert den Zugang zum Markt.

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